Ältere Infor­ma­tio­nen

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Wich­tige Ältere Informationen

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Sehr geehrte Ver­eins­vor­sit­zende, sehr geehrte Vor­stands­mit­glie­der, 

nach Rück­spra­che am 30.03.2020 mit Herrn Will­ge­roth von CONTAX Freier, Mül­ler & Kol­le­gen wurde uns mit­ge­teilt, dass die Geschäfts­un­ter­la­gen 2018 und 2019 noch nicht abschlie­ßend geprüft sind. Der Jah­res­ab­schluss 2018 wird nicht vor Ende April 2020 fer­tig. Begrün­det hat es Herr Will­ge­roth, dass der­zeit SAB-Anträge infolge der Aus­wir­kun­gen Corona-Pan­de­mie durch das Unter­neh­men bear­bei­tet wer­den müs­sen. Wir wer­den Sie fort­lau­fend informieren.

Blei­ben Sie alle gesund und viel Kraft für die Bewäl­ti­gung der Her­aus­for­de­run­gen in die­ser schwie­ri­gen Zeit.

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

das Land­ge­richt Leip­zig — 9. Straf­kam­mer als Beru­fungs­kam­mer — hat den ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer der Untreue in 6 recht­lich selb­stän­di­gen Fäl­len schul­dig gespro­chen. Das Urteil des Land­ge­richts Leip­zig ist inzwi­schen rechts­kräf­tig geworden.

Das Urteil mit Begrün­dung des Land­ge­richts Leip­zig vom 03.09.2019 liegt dem Vor­stand des Kreis­ver­ban­des seit dem 17.02.2020 vor.

Am 28.10.2019 wurde der Kreis­ver­band durch das Land­ge­richt Leip­zig infor­miert, „Im Hin­blick auf den der­zeit vom Land­ge­richt Leip­zig aus­ge­setz­ten Zivil­rechts­streit, dass das Straf­ver­fah­ren gegen den ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer rechts­kräf­tig abge­schlos­sen ist. Eine zunächst ein­ge­legte Revi­sion wurde zurück­ge­nom­men. Die Akten wer­den zurück­ge­ge­ben an die Staatsanwaltschaft.“

Der­zeit wird mit dem beauf­trag­ten Rechts­an­walt Herrn Klewe die Fort­füh­rung des zivil­recht­li­chen Ver­fah­rens gegen den ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer abgestimmt.

Wir wer­den Sie nach Vor­lie­gen neuer Infor­ma­tio­nen und Erkennt­nis­sen zeit­nah informieren.

Mit freund­li­chen Grü­ßen
Ralf-Dirk Eckardt

Infor­ma­tio­nen zum Verbandsbeitrag

Liebe Vor­sit­zende,

auf Wunsch stel­len wir hier noch­mal die Über­sicht der  geplan­ten (beschlos­se­nen) Ent­wick­lung des Ver­bands­bei­tra­ges ein.

Infor­ma­tio­nen zum Ver­bands­bei­trag ab 2017.pdf

Grund­was­ser zu nut­zen, ist oft erlaubnispflichtig

Was viele nicht wis­sen, wer Grund­was­ser ent­nimmt, zu Tage för­dert oder (ab-)leitet benö­tigt grund­sätz­lich eine was­ser­recht­li­che Erlaub­nis (§ 8 Abs. 1 Was­ser­haus­halts­ge­setz (WHG). Aus­ge­nom­men hier­von sind geringe Men­gen, die für die Land- und Forst­wirt­schaft und den Gar­ten­bau, ein­schließ­lich Klein­gär­ten in Klein­gar­ten­an­la­gen nach § 1 Absatz 1 Bun­des­klein­gar­ten­ge­setz genutzt werden.

Diese müs­sen ihre Grund­was­ser­be­nut­zung aber anzei­gen, wenn

– die jähr­li­che Grund­was­ser­ent­nah­me­menge 2.000 m3 übersteigt

– oder die Benut­zung in einem Heil­quel­len­schutz­ge­biet, Trinkwasserschutzgebiet

– oder die Benut­zung inner­halb im Zusam­men­hang bebau­ter Orts­teile (Innen­be­reich nach § 34 BauGB) erfol­gen soll

(Diese Anzei­ge­pflicht besteht gem. § 2 Abs.1 Erlaubnisfreiheits-Verordnung)

Zwin­gend ist die Anzeige aber immer bei einer Neu­boh­rung (Erdaufschluss)/Errichtung eines Brun­nens, auch wenn die Ent­nahme von Grund­was­ser in gerin­gen Men­gen erfol­gen soll. (§ 49 WHG i. V. m. § 41 Säch­si­sches Wassergesetz).

Wir bit­ten des­halb alle Betrof­fe­nen bestehen­der Grund­was­ser­be­nut­zun­gen ihrer Anzei­ge­pflicht bis zum 31.03.2018 nachzukommen.

Als Ansprech­part­ne­rin­nen ste­hen Frau Schob (janet.schob@lk‑l.de, Tel.: 03437 9841918) und Frau Napier­ala (silvia.napierala@lk‑l.de; Tel.: 03437 984 1909) zur Verfügung.

Infor­ma­tio­nen zum Bezug der Zeit­schrift Leip­zi­ger Gartenfreund

Hier noch ein­mal die Infor­ma­tio­nen wie sie auch am 20.10.2017 zur Jah­res­haupt­ver­samm­lung mit­ge­teilt wurde.

Infor­ma­tio­nen zum Zeitungsbezug.pdf

Neu­ab­schlüsse Sach- und Unfallversicherung

Wir wei­sen dar­auf hin, dass bitte nur das Bei­tritts­for­mu­lar des Kreis­ver­ban­des ver­wen­det wer­den soll!

Kon­takt­da­ten der Firma Lichtblick:

Gene­ra­tion reine Energie

Frau Sybille Ernst – Teamleiterin

Anschrift:    Licht­Blick SE

Käthe-Koll­witz-Straße 68

04109 Leip­zig

Tele­fon:      0341 31 99 607

Fax:             0341 31 99 605

Mobil:         0178 27 84 049

E‑Mail:       sybille.ernst@lichtblick.de

Home­page:  www.lichtblick.de/leipzig

Rück­mel­dung Fer­tig­stel­lung geneh­mig­ter Bauanträge

Rück­mel­dung von Bauanträgen.pdf

Hin­weis

Das Lan­des­netz­werk Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment Bay­ern e.V. stellt unter

www.vereinswiki.info
eine Aus­kunfts­platt­form zu ver­schie­de­nen Aspek­ten eines gemein­nüt­zi­gen Ver­eins zur Ver­fü­gung. Hin­weise wer­den gege­ben zu:

  • Finanz­ver­wal­tung
  • Recht­li­ches
  • Ver­eins­or­ga­ni­sa­tion
  • Kom­mu­ni­ka­tion
  • Gemein­nüt­zig­keit & Steuern
  • Ver­eins­le­ben gestalten
  • Bedeu­tung der Vereine

Geför­dert durch das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium für Arbeit + Sozia­les und Fami­lie + Integration

Grün­schnitt-Ver­ein­ba­rung 2016

Gruen­schnitt-Ver­ein­ba­rung 2016.pdf

Säch­si­sches Nach­bar­rechts­ge­setz 

SaechsischesNachbarrechtsgesetz.pdf

Bun­des­klein­gar­ten­ge­setz 

BundesKleingartenGesetz.pdf

Mus­ter Ver­ein­ba­rung Abwick­lung Unter­pacht­ver­trag 

Unterpachtvertrag.pdf

Rah­men­klein­gar­ten­or­nung des LSK über­ar­bei­tet 

Rahmenkleingartenordnung.pdf

Hin­weise zum Bescheid der Finanz­äm­ter 

Bescheid_Finanzamt.pdf

Aus­wei­sung von Dau­er­klein­gär­ten in der Stadt Leip­zig 

Dauerkleingaerten.pdf

Infor­ma­tio­nen der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen (2016)

Infor­ma­tion EAE.pdf

Infor­ma­tio­nen der Leip­zi­ger Wasserwerke

Info Wasserwerke.pdf 

Vor­trag “Gesunde Pflan­zen” (Pill­nitz)

Vor­trag Gesunde Pflanzen.docx

Ein­satz von Pflanzenschutzmitteln

Info Einsatz-Pflanzenschutzmittel.pdf

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