Landratsamt Nordsachsen erlässt erneut Wasserentnahmeverbot
Als Untere Wasserbehörde hat das Landratsamt Nordsachsen am 21.06.23 erneut eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen. Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern sind damit aufgefordert, ab sofort die Entnahme von Wasser mittels Pumpen einzustellen.