Klein­gar­ten­ver­ein “Wochen­end” e.V. Baals­dor­fer Straße 55, 04288 Leipzig

Stel­lung­nahme zur Anzeige eines Päch­ters über Floh­markt Leip­zig — Abgabe Kleingarten

 

Nach Kennt­nis­nahme der Klein­an­zeige auf Floh­markt Leip­zig zur Wei­ter­ver­pach­tung des Klein­gar­tens eines Päch­ters aus dem Ver­ein mit dem Wort­laut “Der Gar­ten­ver­ein besteht nur auf deut­sche Staats­bür­ger und das ist der Wunsch von Vor­stand” neh­men wir wie folgt Stellung:

 

Wir, als Vor­stand des Klein­gar­ten­ver­ei­nes „Wochen­end“ e.V. wider­spre­chen die­ser Aus­sage. Unser Vor­stand hat der­ar­tige Aus­sa­gen nie getä­tigt. Bei der Aus­wahl unse­rer Päch­ter steht der Mensch im Mit­tel­punkt, wie er sich ver­hält und sei­nen Mit­bür­gern gegen­über­tritt. Wir legen Wert dar­auf, dass sich unsere Päch­ter in den Klein­gar­ten­ver­ein ein­brin­gen und integrieren.

 

Unser Ver­ein ist über­par­tei­lich und über­kon­fes­sio­nell und bekennt sich zur frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Er steht in sei­ner Tätig­keit als ver­bin­den­des Ele­ment zwi­schen Natio­na­li­tä­ten, Kul­tu­ren, Reli­gio­nen und sozia­len Schichten.

Er bie­tet den Mit­glie­dern unab­hän­gig von Geschlecht, Abstam­mung, Haut­farbe, Her­kunft, Glau­ben, sozia­ler Stel­lung oder sexu­el­ler Iden­ti­tät eine Heimat.

Mit­glie­der, die ein damit nicht zu ver­ein­ba­ren­des Ver­hal­ten offen­ba­ren, kön­nen wegen

ver­eins­schä­di­gen­den Ver­hal­tens aus dem Ver­ein aus­ge­schlos­sen werden.

 

Zur letz­ten Mit­glie­der­ver­samm­lung im Jahr 2023 hat der Vor­sit­zende über die Ver­pach­tung von zwei leer­ste­hen­den Gär­ten gespro­chen. Dabei wurde die Ver­pach­tung an aus­län­di­sche Mit­bür­ger erläu­tert. Der Vor­sit­zende hat in sei­ner Funk­tion hin­ge­wie­sen, dass bei befris­te­ten Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gun­gen auch nur Pacht­ver­träge für die­sen Zeit­raum abge­schlos­sen wer­den. Für den Fall, dass diese Men­schen wie­der in ihre Hei­mat zurück­ge­hen, muss die Über­gabe der Par­zelle im pacht- und ver­trags­kon­for­men Zustand klar gere­gelt wer­den. Erfolgt dies nicht, ver­wil­dert die Par­zelle, die bestehen­den Bau­lich­kei­ten ver­fal­len und alle anfal­len­den Kos­ten müs­sen durch die Mit­glie­der getra­gen werden.

 

Der Vor­stand hat zu kei­nem Zeit­punkt nur auf deut­sche Staats­bür­ger bestanden. 

 

Wir distan­zie­ren uns von die­ser Aus­sage und wider­spre­chen der Stel­lung­nahme des Pächters. 

 

Leip­zig, den 19. Februar 2024

 

Vor­stand des Klein­gar­ten­ver­ei­nes “Wochen­end” e.V.