
Wichtige Informationen 2021

Verbandsnachrichten aus dem Gartenfreund- Dezember 2021
Wozu sind “Die” eigentlich da?
Brauchen wir “Die” noch?
Was einem Gartenfreund beim Umgraben auf seiner Parzelle so durch den Kopf geht.
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
am Donnerstag, den 25.11.2021 hat die Auszählung der Stimmen in Textform zum Haushaltplan 2022 nach Absage der Präsenzveranstaltung (Mitgliederversammlung 2021) durch die Beauftragten in der Geschäftsstelle stattgefunden.
Stimmberechtigt sind 132 Mitgliedsvereine, 5 Vorstandsmitglieder KVL und 2 Kassenprüfer = 139 Stimmberechtigte. Mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten müssen ihre Stimme in Textform abgegeben haben.
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben 91 Stimmberechtigte (65,47 %). Die Auszählung ergab 91 gültige Stimmen, davon 87 Ja-Stimmen (95,6 %)und 4 Enthaltungen.
Der Haushaltplan 2022 wurde mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Liebe Vereinsvorsitzende,
in der bereitgestellten PDF ‑Datei, die aktuellen Preise der Leipziger Wasserwerke.
Liebe Vereinsvorsitzende,
Sie haben ab sofort vor Abschluss eines Unterpachtvertrages die Möglichkeit, unsere Geschäftsstelle anzurufen und nachzufragen, ob für den Namen des Nachfolgepächters eine Eintragung beim KVL vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand des KVL
Wichtige Informationen für unsere Vereine im Landkreis Leipzig.
Betrifft unsere Vereine in Markkleberg, Markranstädt, Großlehna, Großdeuben usw.
Der Landkreis Leipzig lobt Ehrenamtspreis 2021 aus
LEADER im Südraum Leipzig bringt neue Projekte auf den Weg
Bei Fragen und Unterstützung können Sie gern der Geschäftsstelle des Kreisverbandes anrufen.
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens
Für die Höhe der Kosten gilt grundsätzlich folgendes: Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides wird durch das Gericht eine halbe Gebühr auf den Gebührenwert erhoben, bis zum 31.12.2020 mindestens jedoch 32,00 EUR (Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz Nr. 1100), ab dem 01.01.2021 jedoch mindestens 36,00 EUR!
Ehemalige Schatzmeisterin des Kleingartenverbandes Leipzig angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen die Schatzmeisterin des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. erhoben. Die Angeschuldigte muss sich nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Leipzig wegen 279 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue verantworten.
Anlass der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren die Selbstanzeige der Angeschuldigten sowie weitere Anzeigen von Mitgliedern des Verbandes Ende 2019. Die regionale Presse berichtete hierüber.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen entnahm die Schatzmeisterin zwischen Anfang 2018 und November 2019 dem Verbandskonto rund 213.000 EUR, um ihre Spielsucht zu finanzieren. Sie bediente sich am Verbandskonto durch Barabhebungen und Überweisungen auf ihr eigenes Konto, die sie in Sammelüberweisungen versteckte. Die Angeschuldigte wirkte aktiv an der Sachverhaltsaufklärung mit und beglich in Höhe von rund 30.000 EUR einen Teil des Schadens.
Die Ermittlungen konnten hingegen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Geschäftsführer und die Kassenprüfer des Verbandes begründen. Die ihnen vorgeworfenen Versäumnisse bei der Kontrolle der Schatzmeisterin, die selbst Mitglied des Vorstandes war, genügen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hierfür nicht, da eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue vorsätzliches Handeln voraussetzt. Die Angeschuldigte verfügt über eine kaufmännische Ausbildung sowie langjährige Praxiserfahrung. Sie genoss aufgrund ihrer Qualifikation und ihres kompetenten Auftretens volles Vertrauen. Wegen dieser Umstände durften sich der Geschäftsführer und die Kassenprüfer im Tatzeitraum auf die Angeschuldigte und deren Erklärungen verlassen.
Geschäftsordnung mit dem Funktionsplan für den Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des KVL
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Geschäftsordnung mit dem Funktionsplan für den Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des KVL beschlossen. Die Vorstände der Mitgliedsvereine haben die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle in die vorstehend genannten Unterlagen einzusehen.
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende, sehr geehrte Vorstandsmitglieder,
Durch unsere Vereine wurde vermehrt die Frage gestellt, wie erfolgt die Anrechnung einer Ehrenamtspauschale auf Personen, die ALG II vom Jobcenter beziehen?
Die Zahlung einer monatlichen Ehrenamtspauschale ab 200,00 € findet Berücksichtigung und führt zur Minderung des ALG II-Bezuges für die betreffende Person.
Daher empfiehlt es sich nicht, für Personen die ALG II beziehen, Ehrenamtspauschalen ab 200,00 € als Einmalzahlung zu gewähren.
Die Ehrenamtspauschale kann monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich an den Personenkreis unter Beachtung der Obergrenze von 200,00 € gewährt werden. In diesen Fällen führt es nicht zur Minderung des ALG II-Bezuges.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf-Dirk Eckardt
Vorsitzender/Geschäftsführer
i.A. des Vorstandes
