Wich­tige Infor­ma­tio­nen 2021

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Wich­tige Infor­ma­tio­nen 2021

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Ver­bands­nach­rich­ten aus dem Gar­ten­freund- Dezem­ber 2021

Wozu sind “Die” eigent­lich da?
Brau­chen wir “Die” noch?

Was einem Gar­ten­freund beim Umgra­ben auf sei­ner Par­zelle so durch den Kopf geht.

Gedan­ken eines Gar­ten­freun­des beim Umgraben.pdf

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

am Don­ners­tag, den 25.11.2021 hat die Aus­zäh­lung der Stim­men in Text­form zum Haus­halt­plan 2022 nach Absage der Prä­senz­ver­an­stal­tung (Mit­glie­der­ver­samm­lung 2021) durch die Beauf­trag­ten in der Geschäfts­stelle stattgefunden.

Stimm­be­rech­tigt sind 132 Mit­glieds­ver­eine, 5 Vor­stands­mit­glie­der KVL und 2 Kas­sen­prü­fer = 139 Stimm­be­rech­tigte. Min­des­tens die Hälfte der Stimm­be­rech­tig­ten müs­sen ihre Stimme in Text­form abge­ge­ben haben.

Von ihrem Stimm­recht Gebrauch gemacht haben 91 Stimm­be­rech­tigte (65,47 %). Die Aus­zäh­lung ergab 91 gül­tige Stim­men, davon 87 Ja-Stim­men (95,6 %)und 4 Enthaltungen.

Der Haus­halt­plan 2022 wurde mit der erfor­der­li­chen Mehr­heit beschlossen.

Liebe Ver­eins­vor­sit­zende,

in der bereit­ge­stell­ten PDF ‑Datei, die aktu­el­len Preise der Leip­zi­ger Wasserwerke.

2021_09_17_Nutzerforum_Preise.pdf

Liebe Ver­eins­vor­sit­zende,

Sie haben ab sofort vor Abschluss eines Unter­pacht­ver­tra­ges die Mög­lich­keit, unsere Geschäfts­stelle anzu­ru­fen und nach­zu­fra­gen, ob für den Namen des Nach­fol­ge­päch­ters eine Ein­tra­gung beim KVL vorliegt.

Mit freund­li­chen Grüßen

Vor­stand des KVL

Wich­tige Infor­ma­tio­nen für unsere Ver­eine im Land­kreis Leipzig.

Betrifft unsere Ver­eine in Mark­kle­berg, Markran­städt, Groß­lehna, Groß­deu­ben usw.

Der Land­kreis Leip­zig lobt Ehren­amts­preis 2021 aus

LEADER im Süd­raum Leip­zig bringt neue Pro­jekte auf den Weg

Bei Fra­gen und Unter­stüt­zung kön­nen Sie gern der Geschäfts­stelle des Kreis­ver­ban­des anrufen.

Kos­ten des gericht­li­chen Mahnverfahrens

Für die Höhe der Kos­ten gilt grund­sätz­lich fol­gen­des: Für den Antrag auf Erlass eines Mahn­be­schei­des wird durch das Gericht eine halbe Gebühr auf den Gebüh­ren­wert erho­ben, bis zum 31.12.2020 min­des­tens jedoch 32,00 EUR (Kos­ten­ver­zeich­nis zum Gerichts­kos­ten­ge­setz Nr. 1100), ab dem 01.01.2021 jedoch min­des­tens 36,00 EUR!

Ehe­ma­lige Schatz­meis­te­rin des Klein­gar­ten­ver­ban­des Leip­zig angeklagt

Die Staats­an­walt­schaft Leip­zig hat Anklage gegen die Schatz­meis­te­rin des Kreis­ver­ban­des Leip­zig der Klein­gärt­ner West­sach­sen e.V. erho­ben. Die Ange­schul­digte muss sich nun vor dem Schöf­fen­ge­richt des Amts­ge­richts Leip­zig wegen 279 Fälle der gewerbs­mä­ßi­gen Untreue ver­ant­wor­ten.
Anlass der Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft waren die Selbst­an­zeige der Ange­schul­dig­ten sowie wei­tere Anzei­gen von Mit­glie­dern des Ver­ban­des Ende 2019. Die regio­nale Presse berich­tete hier­über.
Nach dem Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen ent­nahm die Schatz­meis­te­rin zwi­schen Anfang 2018 und Novem­ber 2019 dem Ver­bands­konto rund 213.000 EUR, um ihre Spiel­sucht zu finan­zie­ren. Sie bediente sich am Ver­bands­konto durch Bar­ab­he­bun­gen und Über­wei­sun­gen auf ihr eige­nes Konto, die sie in Sam­mel­über­wei­sun­gen ver­steckte. Die Ange­schul­digte wirkte aktiv an der Sach­ver­halts­auf­klä­rung mit und beglich in Höhe von rund 30.000 EUR einen Teil des Scha­dens.
Die Ermitt­lun­gen konn­ten hin­ge­gen kei­nen hin­rei­chen­den Tat­ver­dacht gegen den Geschäfts­füh­rer und die Kas­sen­prü­fer des Ver­ban­des begrün­den. Die ihnen vor­ge­wor­fe­nen Ver­säum­nisse bei der Kon­trolle der Schatz­meis­te­rin, die selbst Mit­glied des Vor­stan­des war, genü­gen nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft hier­für nicht, da eine Straf­bar­keit wegen Bei­hilfe zur Untreue vor­sätz­li­ches Han­deln vor­aus­setzt. Die Ange­schul­digte ver­fügt über eine kauf­män­ni­sche Aus­bil­dung sowie lang­jäh­rige Pra­xis­er­fah­rung. Sie genoss auf­grund ihrer Qua­li­fi­ka­tion und ihres kom­pe­ten­ten Auf­tre­tens vol­les Ver­trauen. Wegen die­ser Umstände durf­ten sich der Geschäfts­füh­rer und die Kas­sen­prü­fer im Tat­zeit­raum auf die Ange­schul­digte und deren Erklä­run­gen verlassen.

Geschäfts­ord­nung mit dem Funk­ti­ons­plan für den Vor­stand und die Mit­ar­bei­ter der Geschäfts­stelle des KVL

Der Vor­stand hat in sei­ner Sit­zung am 14.05.2020 die Geschäfts­ord­nung mit dem Funk­ti­ons­plan für den Vor­stand und die Mit­ar­bei­ter der Geschäfts­stelle des KVL beschlos­sen. Die Vor­stände der Mit­glieds­ver­eine haben die Mög­lich­keit, in der Geschäfts­stelle in die vor­ste­hend genann­ten Unter­la­gen einzusehen.

Sehr geehrte Ver­eins­vor­sit­zende, sehr geehrte Vor­stands­mit­glie­der, 

Durch unsere Ver­eine wurde ver­mehrt die Frage gestellt, wie erfolgt die Anrech­nung einer Ehren­amts­pau­schale auf Per­so­nen, die ALG II vom Job­cen­ter beziehen?

Die Zah­lung einer monat­li­chen Ehren­amts­pau­schale ab 200,00 € fin­det Berück­sich­ti­gung und führt zur Min­de­rung des ALG II-Bezu­ges für die betref­fende Person.

Daher emp­fiehlt es sich nicht, für Per­so­nen die ALG II bezie­hen, Ehren­amts­pau­scha­len ab 200,00 € als Ein­mal­zah­lung zu gewähren.

Die Ehren­amts­pau­schale kann monat­lich, vier­tel­jähr­lich oder halb­jähr­lich an den Per­so­nen­kreis unter Beach­tung der Ober­grenze von 200,00 € gewährt wer­den. In die­sen Fäl­len führt es nicht zur Min­de­rung des ALG II-Bezuges.

Mit freund­li­chen Grüßen

Ralf-Dirk Eckardt

Vorsitzender/Geschäftsführer

i.A. des Vorstandes

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