Ord­nung und Gesetze KV

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Ord­nun­gen & Gesetze

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Klein­gar­ten­ord­nung des KV

Beschluss der Jah­res­haupt­ver­samm­lung des Kreis­ver­ban­des Leip­zig der Klein­gärt­ner West­sach­sen e. V. vom 18. 10. 2021:

Diese Klein­gar­ten­ord­nung darf nur vom Kreis­ver­band Leip­zig der Klein­gärt­ner West­sach­sen e. V. und von den ange­schlos­se­nen Klein­gärt­ner­ver­ei­nen ver­wen­det wer­den. Ander­wei­tige Ver­wen­dung kann gegen urhe­ber­recht­li­che Bestim­mun­gen ver­sto­ßen und straf­recht­li­che Fol­gen haben.

Vor­wort

Die Klein­gar­ten­ord­nung des Kreis­ver­ban­des Leip­zig der Klein­gärt­ner West­sach­seen e.V. ist ein wich­ti­ges Doku­ment in unse­rem klein­gärt­ne­ri­schen Schaf­fen. Die Ziele sind im Bun­des­klein­gar­ten­ge­setz aus­führ­lich definiert.

Unsere Klein­gar­ten­an­la­gen sind Bestand­teil des öffent­li­chen Grüns. Klein­gär­ten die­nen der Eigen­ver­sor­gung der Klein­gärt­ner, ihrer Gesund­erhal­tung, der Erho­lung und einer sinn­vol­len Freizeitgestaltung.

Die Ver­wirk­li­chung der zum Teil för­dern­den Bestre­bun­gen des Klein­gar­ten­we­sens ist nur mög­lich, wenn die Klein­gärt­ner in ihren Anla­gen har­mo­nisch zusam­men­ar­bei­ten, gegen­sei­tig Rück­sicht neh­men und ihre Gär­ten ord­nungs­ge­mäß bewirtschaften. 

Gar­ten­ord­nung soll hierzu den Weg wei­sen. Sie ist Bestand­teil des Pacht­ver­tra­ges und für alle Klein­gar­ten­päch­ter verbindlich.

Wann immer sich zum klein­gärt­ne­ri­schen Tun Pro­bleme ein­stel­len, ist die Klein­gar­ten­ord­nung ein zuver­läs­si­ger Rat­ge­ber, der rich­tige Ent­schei­dun­gen leicht macht.

Klein­gar­ten­ord­nung KVL.pdf

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Rah­men­klein­gar­ten­ord­nung des LSK

(Beschluss des Gesamt­vor­stan­des des LSK vom 15. Novem­ber 2019)

Die Rah­men­klein­gar­ten­ord­nung gilt für alle im LSK orga­ni­sier­ten Kreis‑, Territorial‑, Regio­nal- und Stadt­ver­bände und deren Klein­gärt­ner­ver­eine (nach­fol­gend Ver­bände genannt). Sie ist Bestand­teil der mit den ein­zel­nen Päch­tern abge­schlos­se­nen Ver­träge. Grund­lage die­ser Ord­nung ist das Bun­des­klein­gar­ten­ge­setz (BKleingG) in der jeweils gül­ti­gen Fassung.

Das Prä­si­dium des LSK hat am 09. 02.2022 eine Ände­rung der Anlage 2 der Rah­men­klein­gar­ten­ord­nung beschlossen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen in der PDF

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Bau­ord­nung-Bau­an­trag

Bau­ord­nung (BO) des Kreis­ver­ban­des Leip­zig der Klein­gärt­ner West­sach­sen e.V.

Diese Bau­ord­nung darf vom Kreis­ver­band Leip­zig der Klein­gärt­ner West­sach­sen e.V. und von den ange­schlos­se­nen Klein­gärt­ner­ver­ei­nen nur für eigene Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Ander­wei­tige Ver­wen­dung kann gegen urhe­ber­recht­li­che Bestim­mun­gen ver­sto­ßen und straf­recht­li­che Fol­gen haben.

Bau­ord­nung KVL durch Beschluss am 16.10.2023.pdf


Die Bau­ord­nung tritt ab 18. Okto­ber 2021 in Kraft.

Mit in Kraft tre­ten wird die Bau­ord­nung vom 01. Okto­ber 2005 mit allen Ergän­zun­gen aufgehoben. 

Bau­an­trag

Vor Abgabe beim Kreis­ver­band ist der Bau­an­trag vom Ver­eins­vor­stand zu prü­fen und zu bear­bei­ten. Der Antrag muss in drei­fa­cher Aus­fer­ti­gung beim Kreis­ver­band abge­ge­ben werden.

Bau­an­trag als am Rech­ner aus­füll­ba­res Formular:

Bau­an­trag 2021-Formular.pdf

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Das Grün­flä­chen­amt infor­miert zur Spielplatzsicherheit

In die­ser guten Tra­di­tion betreibt heute fast jeder zweite Klein­gärt­ner­ver­ein einen öffent­lich nutz­ba­ren Spiel­platz auf sei­nem Gelände – ins­ge­samt sind es 110 „Klein­gar­ten – Spiel­plätze“ im Stadt­ge­biet. In den letz­ten Jah­ren konn­ten diese Spiel­plätze durch finan­zi­elle För­de­rung des Grün­flä­chen­am­tes weit­ge­hend mit neuen, den heu­ti­gen Stan­dards ent­spre­chen­den Spiel­ge­rä­ten aus­ge­stat­tet werden.

Wich­tige Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im PDF

Information_spielplatz.pdf

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