Die Kleingartenordnung des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachseen e.V. ist ein wichtiges Dokument in unserem kleingärtnerischen Schaffen. Die Ziele sind im Bundeskleingartengesetz ausführlich definiert.
Unsere Kleingartenanlagen sind Bestandteil des öffentlichen Grüns. Kleingärten dienen der Eigenversorgung der Kleingärtner, ihrer Gesunderhaltung, der Erholung und einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Die Verwirklichung der zum Teil fördernden Bestrebungen des Kleingartenwesens ist nur möglich, wenn die Kleingärtner in ihren Anlagen harmonisch zusammenarbeiten, gegenseitig Rücksicht nehmen und ihre Gärten ordnungsgemäß bewirtschaften.
Gartenordnung soll hierzu den Weg weisen. Sie ist Bestandteil des Pachtvertrages und für alle Kleingartenpächter verbindlich.
Wann immer sich zum kleingärtnerischen Tun Probleme einstellen, ist die Kleingartenordnung ein zuverlässiger Ratgeber, der richtige Entscheidungen leicht macht.
Kleingartenordnung KVL.pdf