Land­kreis Leip­zig erlässt All­ge­mein­ver­fü­gung zum Schutz von Wasserressourcen

Ver­bot der tech­ni­schen Was­ser­ent­nahme aus ober­ir­di­schen Gewäs­sern und Ein­schrän­kung von Was­ser­ent­nahme aus Brunnen.

Die Ver­fü­gung trat am 11.07.2025 in Kraft und gilt bis ein­schließ­lich 30.09.2025.