Landkreis Leipzig erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz von Wasserressourcen 19. August 2025 Verbot der technischen Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung von Wasserentnahme aus Brunnen.Die Verfügung trat am 11.07.2025 in Kraft und gilt bis einschließlich 30.09.2025.