
Sektorispezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz


Die „Sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Haus- und Kleingartenbereich“ wurde von der Bundesregierung und den Ländern anerkannt und in Anhang 1 des Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) aufgenommen.
Sie wurde von im Haus- und Kleingartenbereich tätigen Organisationen und Verbänden (“Kasseler Runde”) erarbeitet und gibt den Handlungsrahmen für den Pflanzenschutz in Privatgärten vor.
Die Leitlinie richtet sich an die für den Pflanzenschutz im privaten Bereich zuständigen bundes- und landespolitischen Ebenen sowie an weitere in diesem Segment Tätige, zum Beispiel Fachberater und Verkäufer. Sie orientiert sich an den acht, von der EU beschriebenen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS).
Das Verfassen und die Umsetzung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz sind im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verankert. Sie werden von Verbänden und Organisationen freiwillig erstellt, enthalten Ziele und Maßnahmen zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und unterstützen Praxis und Beratung bei der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes.
Hintergrund
In ihren nationalen Aktionsplänen beschreiben die EU-Mitgliedstaaten, wie sie sicherstellen, dass alle beruflichen Verwender von Pestiziden die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes anwenden. Hintergrund ist die Richtlinie 2009/128/EG, die allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorschreibt, Maßnahmen zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu fördern.
Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 24.01.2020 im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Download Leitlinie: 1705-Leitlinie IPS im HuK 2‑final-Stand-122019.pdf
