Buchs­baum­züns­ler

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Der Buchs­baum­züns­ler

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Pflan­zen­schutz-Spe­zial Haus- und Klein­gar­ten
Der Direk­tor der Land­wirt­schafts­kam­mer NRW
als Lan­des­be­auf­trag­ter Nr. 3 vom 17.03.2017

Die warme Wit­te­rung der letz­ten Zeit hat dazu geführt, dass am Buchs­baum bereits wie­der die ers­ten Rau­pen des Buchs­baum­züns­lers (Cyd­a­lima per­spec­ta­lis) aktiv wer­den und mit dem Fraß an den Blät­tern und Trie­ben beginnen. 

Es ist daher rat­sam, den Buchs­baum jetzt früh­zei­tig auf einen even­tu­el­len Befall mit den über­win­tern­den Rau­pen zu kon­trol­lie­ren, um stär­ke­ren Fraß Schä­den recht­zei­tig vor­zu­beu­gen. Die Rau­pen des Buchs­baum­züns­lers haben eine gelb­grüne bis dun­kel­grüne Grund­fär­bung und haben schwarze und weiße Strei­fen sowie schwarze Fle­cken am Kör­per. Sie wer­den bis zu 5 cm lang und fres­sen zumeist ver­steckt im Innern der Buchsbaumpflanzen.

Buchsbaumzünsler
Befallener Buchsbaum

Durch ihre ver­steckte Lebens­weise wird ein Befall häu­fig zunächst nicht bemerkt. Bei stär­ke­rem Auf­tre­ten der Rau­pen kann es dann aber sehr schnell zu erheb­li­chen Fraß Schä­den kom­men. Da die Rau­pen auch die Rinde der Buchs­baum­triebe anfres­sen, ster­ben diese zum Teil sogar ab. An den Pflan­zen blei­ben dar­über hin­aus feine Gespinste mit den daran anhaf­ten­den Kot­krü­meln zurück.

Im Laufe eines Jah­res kön­nen sich zwei bis drei Gene­ra­tio­nen des Schäd­lings ent­wi­ckeln. Sollte es zu einem Befall gekom­men sein, ist es zunächst rat­sam, die vor­han­de­nen Rau­pen gründ­lich per Hand abzusammeln.

Falls erfor­der­lich, kann man anschlie­ßend zusätz­lich eine Behand­lung mit einem dafür zuge­las­se­nen bio­lo­gi­schen Pflan­zen­schutz­mit­tel wie Compo Bio-Insek­ten­frei Neem oder Neu­dorff Rau­pen­frei Xen­tari. Auf­grund der ver­steck­ten Lebens­weise der Rau­pen ist es bei der Aus­brin­gung der Mit­tel beson­ders wich­tig, dass der Buchs­baum voll­stän­dig mit der Spritz­lö­sung benetzt wird, ins­be­son­dere auch das Pflanzeninnere.

gez. Andreas Viet­meier
Pflan­zen­schutz­dienst im Haus- und Klein­gar­ten, Land­wirt­schafts­kam­mer NRW

Down­load: K17‑3.pdf

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