Bundestag

Anhe­bung der Ehren­amts­pau­schale ab 2021

Der Bun­des­tag hat am 16.12.2020 das Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 verabschiedet.

Ent­hal­ten sind umfang­rei­che Ände­run­gen in ver­schie­de­nen Steuergesetzen.

Neues Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 erhöht die steu­er­freie Pau­schale für Ver­eine und Ehrenamtler

Ab Januar 2021 wird die Übungs­lei­ter­pau­schale von 2.400,00 € auf 3.000,00 € ange­ho­ben (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EstG).

Die Ehren­amts­pau­schale wird von 720,00 € auf 840,00 € ange­ho­ben (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EstG).

Ziel der Anhe­bung ist es, Ver­eine steu­er­lich zu ent­las­ten und deren gemein­ge­sell­schaft­li­chen Wert zu würdigen.

Bis zu einem Betrag von 300,00 € wird ein ver­ein­fach­ter Spen­den­nach­weis ermög­licht, wodurch beson­ders klei­nere Ver­eine büro­kra­tisch pro­fi­tie­ren dürf­ten. Durch die Erhö­hung der Ein­nah­me­grenze wer­den wei­tere finan­zi­elle Vor­teile ermög­licht. Dadurch kön­nen Ver­eine die eigene Kasse durch zusätz­li­che Ein­nah­men aus einem wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb auf­bes­sern (Anhe­bung der Ein­nah­me­grenze um 10.000,00 € auf 45.000,00 €).  Die Pflicht zur zeit­na­hen Mit­tel­ver­wen­dung für kleine Kör­per­schaf­ten wird abge­schafft und die Mit­tel­wei­ter­gabe unter gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen rechts­si­cher ausgestattet.