Anhebung der Ehrenamtspauschale ab 2021
Der Bundestag hat am 16.12.2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet.
Enthalten sind umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen.
Neues Jahressteuergesetz 2020 erhöht die steuerfreie Pauschale für Vereine und Ehrenamtler
Ab Januar 2021 wird die Übungsleiterpauschale von 2.400,00 € auf 3.000,00 € angehoben (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EstG).
Die Ehrenamtspauschale wird von 720,00 € auf 840,00 € angehoben (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EstG).
Ziel der Anhebung ist es, Vereine steuerlich zu entlasten und deren gemeingesellschaftlichen Wert zu würdigen.
Bis zu einem Betrag von 300,00 € wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht, wodurch besonders kleinere Vereine bürokratisch profitieren dürften. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze werden weitere finanzielle Vorteile ermöglicht. Dadurch können Vereine die eigene Kasse durch zusätzliche Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufbessern (Anhebung der Einnahmegrenze um 10.000,00 € auf 45.000,00 €). Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften wird abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestattet.