Ordnungen & Gesetze
Kleingartenordnung des KV
Beschluss der Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. vom 18. 10. 2021:
Diese Kleingartenordnung darf nur vom Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. und von den angeschlossenen Kleingärtnervereinen verwendet werden. Anderweitige Verwendung kann gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen und strafrechtliche Folgen haben.
Vorwort
Die Kleingartenordnung des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachseen e.V. ist ein wichtiges Dokument in unserem kleingärtnerischen Schaffen. Die Ziele sind im Bundeskleingartengesetz ausführlich definiert.
Unsere Kleingartenanlagen sind Bestandteil des öffentlichen Grüns. Kleingärten dienen der Eigenversorgung der Kleingärtner, ihrer Gesunderhaltung, der Erholung und einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Die Verwirklichung der zum Teil fördernden Bestrebungen des Kleingartenwesens ist nur möglich, wenn die Kleingärtner in ihren Anlagen harmonisch zusammenarbeiten, gegenseitig Rücksicht nehmen und ihre Gärten ordnungsgemäß bewirtschaften.
Gartenordnung soll hierzu den Weg weisen. Sie ist Bestandteil des Pachtvertrages und für alle Kleingartenpächter verbindlich.
Wann immer sich zum kleingärtnerischen Tun Probleme einstellen, ist die Kleingartenordnung ein zuverlässiger Ratgeber, der richtige Entscheidungen leicht macht.
Rahmenkleingartenordnung des LSK
(Beschluss des Gesamtvorstandes des LSK vom 15. November 2019)
Die Rahmenkleingartenordnung gilt für alle im LSK organisierten Kreis‑, Territorial‑, Regional- und Stadtverbände und deren Kleingärtnervereine (nachfolgend Verbände genannt). Sie ist Bestandteil der mit den einzelnen Pächtern abgeschlossenen Verträge. Grundlage dieser Ordnung ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in der jeweils gültigen Fassung.
Das Präsidium des LSK hat am 09. 02.2022 eine Änderung der Anlage 2 der Rahmenkleingartenordnung beschlossen.
Weitere Informationen in der PDF
Werte Verbandsfreundinnen, werte Verbandsfreunde,
nachfolgend der Beschluss des Gesamtvorstandes zur Ergänzung des Punktes 2.3 Pflanzen im Kleingarten der RKO vom 15.11.2019 des LSK zum Verbot des Anbaus von Cannabis in Kleingärten vom 27.04.2024 und die angepasste RKO mit Stand 15.11.2019 mit der Ergänzung Beschluss GV vom 27.04.2024.
Bauordnung-Bauantrag
Bauordnung (BO) des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V.
Diese Bauordnung darf vom Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. und von den angeschlossenen Kleingärtnervereinen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Anderweitige Verwendung kann gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen und strafrechtliche Folgen haben.
Bauordnung KVL durch Beschluss am 16.10.2023.pdf
Die Bauordnung tritt ab 18. Oktober 2021 in Kraft.
Mit in Kraft treten wird die Bauordnung vom 01. Oktober 2005 mit allen Ergänzungen aufgehoben.
Bauantrag
Vor Abgabe beim Kreisverband ist der Bauantrag vom Vereinsvorstand zu prüfen und zu bearbeiten. Der Antrag muss in dreifacher Ausfertigung beim Kreisverband abgegeben werden.
Bauantrag als am Rechner ausfüllbares Formular:
Das Grünflächenamt informiert zur Spielplatzsicherheit
In dieser guten Tradition betreibt heute fast jeder zweite Kleingärtnerverein einen öffentlich nutzbaren Spielplatz auf seinem Gelände – insgesamt sind es 110 „Kleingarten – Spielplätze“ im Stadtgebiet. In den letzten Jahren konnten diese Spielplätze durch finanzielle Förderung des Grünflächenamtes weitgehend mit neuen, den heutigen Standards entsprechenden Spielgeräten ausgestattet werden.
Wichtige Informationen finden Sie im PDF